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E-Rechnung im Verein

Mitgliedsbeiträge und Spenden bleiben außen vor – Bandenwerbung, Vereinsheim und Festschrift-Anzeigen nicht. So finden Kassenwarte heraus, wann der Verein E-Rechnungen empfangen und schreiben muss.

Werkbank · Schritt für Schritt

Vier Schritte, rechts wächst die Rechnung mit. Vorlagen für Ihre Branche finden Sie in Schritt 3.

  1. 1Ihre Firma
  2. 2Kunde
  3. 3Positionen
  4. 4Fertig
Wer stellt die Rechnung aus?

Ihre Daten merkt sich nur Ihr Browser. Beim nächsten Mal ist alles schon ausgefüllt.

An wen geht die Rechnung?
Behörde als Kunde? Leitweg-ID und Bestellnummer
Was berechnen Sie?
Vorlage:
Fast fertig

    Vor dem Download prüfen wir jede Rechnung mit dem offiziellen Regelwerk (EN 16931 und XRechnung der KoSIT).

    E-Rechnung öffnen und lesen

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) hierher ziehen und als lesbare Rechnung anzeigen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    E-Rechnung prüfen (Validator)

    Prüft XRechnung und ZUGFeRD gegen EN 16931, die XRechnung-Regeln der KoSIT und PDF/A-3. Fehler werden verständlich auf Deutsch erklärt.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    Ein Verein, zwei Welten

    Steuerlich ist ein Verein kein einheitliches Gebilde. Auf der einen Seite steht alles, wofür er gegründet wurde: Training, Chorproben, Jugendarbeit, finanziert über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse. Auf der anderen Seite verkaufen viele Vereine Leistungen gegen Geld – Bandenwerbung, Anzeigen in der Festschrift, Getränke im Vereinsheim oder Standplätze beim Sommerfest. Genau diese Trennung entscheidet über die E-Rechnung.

    Das Bundesfinanzministerium hat in seinen Fragen und Antworten zur E-Rechnung klargestellt: Für den unternehmerischen Bereich eines Vereins gelten die allgemeinen Regeln, einschließlich der Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können. Betreffen Leistungen den nichtunternehmerischen Bereich, muss der Verein weder E-Rechnungen empfangen können noch selbst welche ausstellen.

    Typische Fälle im Überblick

    VorgangBereich (typisch)E-Rechnung?
    Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsseideell, nichtunternehmerischnein
    Bandenwerbung, Anzeigen für Firmenwirtschaftlicher Geschäftsbetriebja, Fristen wie für Unternehmen
    Getränkeeinkauf für das Vereinsheim mit Ausschankwirtschaftlicher Geschäftsbetriebempfangen können: ja
    Standmiete einer Privatperson beim Flohmarktunternehmerisch, aber Kunde privatPDF oder Papier reicht

    Die Tabelle zeigt typische Zuordnungen, keine verbindliche Einordnung. Die aus dem Gemeinnützigkeitsrecht bekannten Bereiche – ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – decken sich nicht eins zu eins mit der umsatzsteuerlichen Frage, ob ein Verein unternehmerisch handelt. Auch eine Vermietung oder ein Zweckbetrieb kann unternehmerisch sein. Gemeinnützigkeit allein befreit also nicht. Wo die Grenze in Ihrem Verein verläuft, sollte Ihre Steuerberatung beurteilen.

    Empfangen: wenn die Brauerei XML schickt

    Im Alltag merkt die Kassenwartin die E-Rechnung zuerst beim Posteingang. Der Getränkelieferant für das Vereinsheim oder die Druckerei der Festschrift stellt um und schickt plötzlich eine XML-Datei statt einer PDF. Für den unternehmerischen Bereich braucht der Verein deshalb:

    • eine feste E-Mail-Adresse für Rechnungen, die nicht am privaten Postfach eines Vorstandsmitglieds hängt,
    • eine Möglichkeit, die Dateien lesbar zu öffnen – zum Beispiel den Reiter „E-Rechnung öffnen“ oben,
    • eine Ablage, in der die Originale 8 Jahre unverändert liegen, auch wenn der Vorstand wechselt.

    Senden: dieselben Fristen wie für Betriebe

    Schreibt Ihr Verein Rechnungen an Unternehmen, etwa an den Sponsor aus dem Ort, gilt der allgemeine Fahrplan: E-Rechnungen ab 2027, wenn der Vorjahresumsatz über 800.000 € lag – das betrifft eher große Vereine –, sonst ab 2028. Bis dahin sind PDF-Rechnungen weiter möglich. Rechnungen bis 250 € brutto sind als Kleinbetragsrechnungen ausgenommen; die kleine Standgebühr fällt oft darunter.

    Kleinunternehmerregelung für Vereine

    Viele kleine Vereine nutzen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Es gelten dieselben Grenzen wie für alle: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Mitgezählt werden die unternehmerischen Umsätze; echte Mitgliedsbeiträge und Spenden gehören in der Regel nicht dazu. Als Kleinunternehmer muss der Verein keine E-Rechnungen ausstellen, im unternehmerischen Bereich aber welche empfangen können. Auf die Rechnung gehört der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ – dafür gibt es die Vorlage ⚽ Verein Kleinunternehmer, die den Haken automatisch setzt.

    Beispiel: Rechnung an einen Sponsor

    PositionMengeEinheitPreis nettoGesamt
    Bandenwerbung Sportplatz, Saison 2026/271Pauschale600,00 €600,00 €
    Anzeige Festschrift (halbe Seite)1Stück150,00 €150,00 €
    Netto750,00 €
    USt 19 %142,50 €
    Gesamt892,50 €

    Diese Zeilen legt die Vorlage ⚽ Verein an. Als Absender tragen Sie in Schritt 1 den Vereinsnamen, die Anschrift und die Steuernummer des Vereins ein. Eine reine Spende ohne Gegenleistung ist dagegen keine Leistung, für die Sie eine Rechnung schreiben.

    Tipps für Kassenwartinnen und Kassenwarte

    • Eine Nummernfolge: Vergeben Sie für alle Rechnungen des Vereins fortlaufende, einmalige Nummern – egal, wer im Vorstand sie schreibt.
    • Übergabe planen: Legen Sie Rechnungen und erhaltene E-Rechnungen in einer gemeinsamen Vereinsablage ab, damit sie einen Vorstandswechsel überstehen.
    • Sponsoringvertrag beilegen: Was der Sponsor für sein Geld bekommt, steht im Vertrag; auf der Rechnung genügt ein kurzer Verweis darauf.
    • Gemeinsamer Rechner: Nutzen Sie „Absender merken“ nur auf einem Gerät, auf das keine Fremden Zugriff haben.

    Bei Kunden außerhalb des Vereinsumfelds hilft Ihnen auch unser Ratgeber zur E-Rechnung für Kleinunternehmer.

    Kein Ersatz für Steuerberatung: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

    Fragen aus der Werkstatt

    Häufige Fragen

    Womit öffne ich eine XRechnung?

    Eine XRechnung ist eine XML-Datei und sieht im Editor oder Browser nur wie Code aus. Laden Sie die Datei oben hoch, dann sehen Sie die Rechnung sofort lesbar und können sie drucken oder als PDF speichern.

    Muss ein gemeinnütziger Verein E-Rechnungen empfangen können?

    Für seinen unternehmerischen Bereich ja, etwa für ein Vereinsheim mit Ausschank oder für Werbeeinnahmen. Für den nichtunternehmerischen Bereich muss er laut Bundesfinanzministerium weder E-Rechnungen empfangen können noch selbst ausstellen.

    Zählen Mitgliedsbeiträge zur Kleinunternehmergrenze?

    Echte Mitgliedsbeiträge und Spenden gehören in der Regel nicht zu den unternehmerischen Umsätzen und zählen daher nicht mit. Im Zweifel klären Sie die Abgrenzung mit Ihrer Steuerberatung.

    Wer trägt die Rechnung als Absender ein?

    Der Verein selbst: Vereinsname, Anschrift und Steuernummer des Vereins gehören in Schritt 1. Die Ansprechperson können Sie zusätzlich angeben.