Rechnungerei Rechnung schreiben

Rechnungerei / Ratgeber

Abschlagsrechnung und Schlussrechnung

Große Aufträge rechnen Sie Stück für Stück ab. Hier sehen Sie an einem Beispiel mit echten Zahlen, wie Abschläge, Umsatzsteuer und Schlussrechnung zusammenpassen – und schreiben den nächsten Abschlag gleich selbst.

Werkbank · Schritt für Schritt

Vier Schritte, rechts wächst die Rechnung mit. Vorlagen für Ihre Branche finden Sie in Schritt 3.

  1. 1Ihre Firma
  2. 2Kunde
  3. 3Positionen
  4. 4Fertig
Wer stellt die Rechnung aus?

Ihre Daten merkt sich nur Ihr Browser. Beim nächsten Mal ist alles schon ausgefüllt.

An wen geht die Rechnung?
Behörde als Kunde? Leitweg-ID und Bestellnummer
Was berechnen Sie?
Vorlage:
Fast fertig

    Vor dem Download prüfen wir jede Rechnung mit dem offiziellen Regelwerk (EN 16931 und XRechnung der KoSIT).

    E-Rechnung öffnen und lesen

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) hierher ziehen und als lesbare Rechnung anzeigen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    E-Rechnung prüfen (Validator)

    Prüft XRechnung und ZUGFeRD gegen EN 16931, die XRechnung-Regeln der KoSIT und PDF/A-3. Fehler werden verständlich auf Deutsch erklärt.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    Ein Auftrag, mehrere Rechnungen

    Eine Badsanierung dauert Wochen. In dieser Zeit bestellen Sie Fliesen und Armaturen, bezahlen Ihre Leute und die Rechnungen Ihrer Lieferanten. Damit Ihr Betrieb nicht monatelang vorfinanziert, vereinbaren Sie mit dem Kunden Zahlungen nach Baufortschritt. Dabei begegnen Ihnen vier Begriffe, die in der Praxis nicht immer einheitlich verwendet werden:

    RechnungsartTypischer ZeitpunktWorum es geht
    Anzahlungs- oder Vorauszahlungsrechnungvor Arbeitsbeginnvereinbarter Betrag, oft für Material
    Abschlagsrechnungnach einem erreichten BauabschnittAnteil der Auftragssumme für bereits erbrachte Arbeit
    Teilrechnungwenn ein abgrenzbarer Teil fertig und abgenommen istendgültige Abrechnung genau dieses Teils
    Schlussrechnungnach Fertigstellung und Abnahmegesamte Leistung, abzüglich der schon gezahlten Beträge

    Wie viele Abschläge es gibt und wann sie fällig werden, steht am besten schon im Angebot oder im Werkvertrag. Dann gibt es später keine Diskussion, ob der zweite Abschlag „schon dran“ ist.

    Umsatzsteuer: Es zählt der Zahlungseingang

    Bei Anzahlungen und Abschlägen gilt eine Regel, die viele Betriebe überrascht: Die Umsatzsteuer entsteht bereits, wenn das Geld auf Ihrem Konto eingeht – auch wenn die Arbeit noch gar nicht fertig ist. Fachleute nennen das Mindest-Istversteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG). Sie melden die Steuer also in der Voranmeldung für den Zeitraum, in dem Ihr Kunde gezahlt hat. Deshalb weist jede Abschlagsrechnung Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt aus. Bleibt eine Anzahlung aus, entsteht dafür auch noch keine Steuer.

    Rechenbeispiel: Badsanierung mit zwei Abschlägen

    Angebot: 12.000 € netto. Vereinbart sind 40 % nach der Rohinstallation, 30 % nach den Fliesenarbeiten und der Rest mit der Schlussrechnung. Während der Arbeiten kommt eine zusätzliche Steckdose hinzu, 400 € netto.

    RechnungNettoUSt 19 %Brutto
    Abschlag 1 (40 %)4.800,00 €912,00 €5.712,00 €
    Abschlag 2 (30 %)3.600,00 €684,00 €4.284,00 €
    Schlussrechnung: Gesamtleistung12.400,00 €2.356,00 €14.756,00 €
    abzüglich gezahlter Abschläge 1 und 2−8.400,00 €−1.596,00 €−9.996,00 €
    Restbetrag der Schlussrechnung4.000,00 €760,00 €4.760,00 €

    Über alle drei Rechnungen zahlt der Kunde 14.756 € – genau den Bruttowert der Gesamtleistung. Die Schlussrechnung nennt die volle Leistung samt Steuer und zieht davon die Abschläge mit ihren Nettobeträgen und Steuerbeträgen ab. So wird keine Steuer doppelt ausgewiesen.

    Was auf jede Abschlagsrechnung gehört

    • Eindeutige Bezeichnung, etwa „Abschlagsrechnung Nr. 2 – Badsanierung Birkenstraße 8“, mit Bezug auf Angebot oder Auftrag.
    • Eine eigene, fortlaufende Rechnungsnummer – der Abschlag ist eine vollwertige Rechnung, kein Zettel.
    • Welcher Bauabschnitt abgerechnet wird, damit der Kunde den Stand nachvollziehen kann.
    • Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt.
    • Alle übrigen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG.

    Wie Sie bei einer Anzahlung vor Arbeitsbeginn den Leistungszeitpunkt angeben, klären Sie im Zweifel kurz mit Ihrer Steuerberatung.

    Abschläge und die E-Rechnungspflicht

    Anzahlungs- und Abschlagsrechnungen sind Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Arbeiten Sie für eine Firma, eine Hausverwaltung oder einen Bauträger, gelten deshalb dieselben Fristen wie für jede andere Rechnung: Versand als E-Rechnung ab 2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, sonst ab 2028. Für die Familie, die ihr Eigenheim saniert, darf es weiterhin eine PDF sein. Die Verrechnung von Anzahlungen in der Schlussrechnung lässt sich in den Datenfeldern der Norm bisher nur eingeschränkt abbilden – darauf weist auch die Bundessteuerberaterkammer hin. Führen Sie die gezahlten Abschläge deshalb mit Nummer, Datum und Beträgen gut lesbar auf.

    So arbeiten Sie mit der Werkstatt

    Unser Werkzeug erstellt jede einzelne Rechnung des Auftrags – Abschlag 1, Abschlag 2 und die abschließende Abrechnung – als eigene, vor dem Download geprüfte E-Rechnung. Eine automatische Verrechnung früherer Abschläge gibt es dort nicht, und eine Abzugszeile mit Minusbetrag kann es derzeit nicht anlegen. Ehrlich gesagt: Für umfangreiche Schlussrechnungen mit vielen Abzügen ist eine Handwerkersoftware oder Ihre Steuerkanzlei die bessere Adresse.

    1. Schritt 3: Vorlage 🧱 Abschlagsrechnung oder 🧱 Abschlag 2 (30 %) wählen, Betrag und Bauabschnitt anpassen.
    2. Schritt 4: Im Feld „Persönliche Nachricht“ den Bezug notieren, z. B. „gemäß Angebot Nr. 2026-118 vom 02.09.2026“.
    3. Herunterladen, Nummer notieren – die nächste Nummer schlägt das Werkzeug selbst vor.

    Mehr zur Pflicht für Betriebe lesen Sie unter E-Rechnung für Handwerker.

    Kein Ersatz für Steuerberatung: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

    Fragen aus der Werkstatt

    Häufige Fragen

    Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

    Seit 1.1.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab 1.1.2027 müssen Firmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen an andere Firmen senden, ab 1.1.2028 alle. Ausgenommen sind u. a. Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

    Gilt die Pflicht auch für Handwerker?

    Ja, für alle Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) im Inland. Rechnungen an Privatkunden dürfen weiterhin als normale PDF oder auf Papier gehen.

    Wann muss ich die Umsatzsteuer auf einen Abschlag abführen?

    Bei Anzahlungen und Abschlägen entsteht die Umsatzsteuer, sobald das Geld eingeht – nicht erst mit der fertigen Leistung. Sie melden sie in der Voranmeldung für den Zeitraum, in dem Ihr Kunde gezahlt hat.

    Zieht die Werkstatt die Abschläge in der Schlussrechnung automatisch ab?

    Nein. Das Werkzeug erstellt jede Rechnung des Auftrags einzeln als geprüfte E-Rechnung, kann aber derzeit keine Abzugszeile mit Minusbetrag anlegen. Für umfangreiche Schlussrechnungen ist eine Handwerkersoftware oder Ihre Steuerkanzlei die bessere Wahl.

    Braucht jede Abschlagsrechnung eine eigene Nummer?

    Ja. Jede Abschlagsrechnung ist eine vollständige Rechnung mit eigener, fortlaufender Nummer. Den Bezug zum Auftrag stellen Sie über Bezeichnung und Angebotsnummer her.