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E-Rechnung in Österreich

In Österreich ist die E-Rechnung bisher nur gegenüber dem Bund Pflicht. Wer an deutsche Firmen liefert, bekommt die Frage danach trotzdem oft – und ab 2030 kommt die EU-Pflicht für grenzüberschreitende Geschäfte.

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    Vor dem Download prüfen wir jede Rechnung mit dem offiziellen Regelwerk (EN 16931 und XRechnung der KoSIT).

    E-Rechnung öffnen und lesen

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) hierher ziehen und als lesbare Rechnung anzeigen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    E-Rechnung prüfen (Validator)

    Prüft XRechnung und ZUGFeRD gegen EN 16931, die XRechnung-Regeln der KoSIT und PDF/A-3. Fehler werden verständlich auf Deutsch erklärt.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    Was in Österreich gilt

    Österreich war früh dran: Seit 2014 müssen Lieferanten des Bundes ihre Rechnungen elektronisch einreichen. Eine allgemeine Pflicht zwischen Unternehmen (B2B) gibt es in Österreich dagegen bisher nicht. Wer an andere österreichische Firmen oder an Privatkunden liefert, darf weiter PDF- oder Papierrechnungen schreiben.

    SituationÖsterreichDeutschland zum Vergleich
    Rechnung an den BundE-Rechnung Pflicht seit 2014E-Rechnung, meist XRechnung mit Leitweg-ID
    Rechnung an Firmen im InlandKeine PflichtEmpfang seit 2025 Pflicht, Versand ab 2027/2028
    Rechnung an PrivatkundenKeine PflichtKeine Pflicht
    Grenzüberschreitend B2B in der EUPflicht ab 01.07.2030 durch ViDA

    ViDA: Die EU zieht nach

    Mit dem Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) wird die E-Rechnung ab dem 1. Juli 2030 für grenzüberschreitende Umsätze zwischen Unternehmen in der EU zur Pflicht. Für österreichische Betriebe mit Kunden in Deutschland, Italien oder anderswo in der EU heißt das: Spätestens dann führt kein Weg an einem strukturierten Format nach EN 16931 vorbei. Wer sich jetzt schon daran gewöhnt, hat 2030 keinen Stress.

    Lieferungen und Leistungen nach Deutschland

    Hier wird es für viele Betriebe schon heute praktisch. Deutsche Unternehmen müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können und stellen ihre Buchhaltung darauf um. Ab 2027 bzw. 2028 schreiben sie selbst E-Rechnungen. Es ist daher gut möglich, dass Ihr deutscher Kunde Sie fragt: „Können Sie uns eine XRechnung oder ZUGFeRD schicken?“

    • ZUGFeRD ist eine PDF mit eingebetteter XML-Datei. Menschen lesen die PDF, Maschinen die Daten. In Frankreich heißt derselbe Standard Factur-X.
    • XRechnung ist reines XML nach dem Standard der deutschen KoSIT, aktuell Version 3.0. Deutsche Behörden verlangen sie meist.
    • Beide folgen der europäischen Norm EN 16931. Bei Abweichungen zwischen PDF-Ansicht und XML zählt das XML.

    Ein ehrliches Wort aus der Werkstatt

    Unser Rechnungs-Assistent ist derzeit für Absender mit Sitz in Deutschland eingerichtet. Kunden in Österreich können Sie dort bereits als Empfänger auswählen – das ist praktisch für deutsche Betriebe, die nach Österreich liefern.

    Für österreichische Betriebe sind heute vor allem zwei Werkzeuge nützlich, beide kostenlos und ohne Anmeldung:

    • E-Rechnung öffnen: Sie bekommen eine XRechnung von einem deutschen Lieferanten und sehen nur XML-Code? Datei hochladen, schon lesen Sie eine ordentliche Rechnung und können sie drucken.
    • E-Rechnung prüfen: Sie möchten wissen, ob eine Datei der EN 16931 entspricht, bevor Sie sie weitergeben? Der Prüfer erklärt Fehler auf Deutsch.

    Hochgeladene Dateien werden nur im Arbeitsspeicher verarbeitet und nicht gespeichert.

    So bereiten Sie sich vor

    Auch ohne Pflicht im eigenen Land lohnt es sich, die Abläufe jetzt schon zu ordnen. Ein paar einfache Schritte genügen:

    • Kunden fragen: Welche Ihrer deutschen Geschäftspartner möchten künftig eine E-Rechnung? Ein kurzes Mail reicht.
    • Stammdaten pflegen: Die UID-Nummer Ihrer Kunden, vollständige Anschriften und Bestellnummern gehören in jede E-Rechnung.
    • Posteingang einrichten: Eine eigene E-Mail-Adresse für Rechnungen hilft, damit XML-Dateien nicht zwischen anderer Post verloren gehen.
    • Testen: Lassen Sie eine Beispieldatei durch unseren Prüfer laufen, bevor Sie das erste Mal liefern.

    Bewahren Sie die Originale auf

    Ob Sie E-Rechnungen schreiben oder bekommen: Heben Sie die Originaldatei auf, nicht nur einen Ausdruck. Bei einer XRechnung ist das Original die XML-Datei. Welche Aufbewahrungsfristen für Ihren österreichischen Betrieb gelten, klärt Ihre Steuerberatung.

    Weiterlesen: E-Rechnung für Freelancer · E-Rechnung für Handwerker

    Kein Ersatz für Steuerberatung: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

    Fragen aus der Werkstatt

    Häufige Fragen

    Gilt das auch in Österreich?

    In Österreich gibt es bisher nur gegenüber dem Bund eine E-Rechnungspflicht. Wer an deutsche Firmen liefert, wird aber oft nach einer E-Rechnung gefragt. Unser Tool erstellt die Rechnung im europäischen Standard EN 16931.

    Womit öffne ich eine XRechnung?

    Eine XRechnung ist eine XML-Datei und sieht im Editor oder Browser nur wie Code aus. Laden Sie die Datei oben hoch, dann sehen Sie die Rechnung sofort lesbar und können sie drucken oder als PDF speichern.

    Was tun, wenn eine E-Rechnung ungültig ist?

    Der Prüfer zeigt die genauen Regeln, die verletzt sind (z. B. BR-DE-…). Fehlt etwas Wichtiges wie Ihre Leitweg-ID oder die Bankverbindung, können Sie beim Absender eine korrigierte Rechnung anfordern.

    Muss ich als österreichischer Betrieb E-Rechnungen an Firmen schicken?

    Innerhalb Österreichs gibt es bisher keine allgemeine B2B-Pflicht. Für grenzüberschreitende Geschäfte in der EU wird die E-Rechnung durch ViDA ab dem 1. Juli 2030 Pflicht.