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Rechnungerei / Ratgeber

E-Rechnung für Kleinunternehmer

Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon heute, senden dürfen Sie freiwillig. Mit einem Haken schreiben Sie eine gültige E-Rechnung ohne Umsatzsteuer – mit dem richtigen Hinweis nach § 19 UStG.

Werkbank · Schritt für Schritt

Vier Schritte, rechts wächst die Rechnung mit. Vorlagen für Ihre Branche finden Sie in Schritt 3.

  1. 1Ihre Firma
  2. 2Kunde
  3. 3Positionen
  4. 4Fertig
Wer stellt die Rechnung aus?

Ihre Daten merkt sich nur Ihr Browser. Beim nächsten Mal ist alles schon ausgefüllt.

An wen geht die Rechnung?
Behörde als Kunde? Leitweg-ID und Bestellnummer
Was berechnen Sie?
Vorlage:
Fast fertig

    Vor dem Download prüfen wir jede Rechnung mit dem offiziellen Regelwerk (EN 16931 und XRechnung der KoSIT).

    E-Rechnung öffnen und lesen

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) hierher ziehen und als lesbare Rechnung anzeigen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    E-Rechnung prüfen (Validator)

    Prüft XRechnung und ZUGFeRD gegen EN 16931, die XRechnung-Regeln der KoSIT und PDF/A-3. Fehler werden verständlich auf Deutsch erklärt.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    Wer gilt als Kleinunternehmer?

    Kleinunternehmer nach § 19 UStG berechnen ihren Kunden keine Umsatzsteuer. Seit 2025 gelten neue Grenzen: Ihr Umsatz im Vorjahr darf höchstens 25.000 € betragen haben, und im laufenden Jahr darf er 100.000 € nicht übersteigen. Typisch sind Nebengewerbe, kleine Handwerksbetriebe, Kreative im Aufbau oder Dienstleister mit wenigen festen Kunden. Kommen Sie im Laufe des Jahres über die 100.000 €, fallen Sie aus der Regelung heraus – sprechen Sie dann frühzeitig mit Ihrer Steuerberatung.

    Empfangen: ja. Senden: mit Erleichterung.

    Bei der E-Rechnung werden Kleinunternehmer an einer Stelle geschont, an einer anderen nicht:

    SituationWas gilt für Kleinunternehmer
    E-Rechnungen empfangenPflicht seit 01.01.2025 – wie für alle Unternehmen
    E-Rechnungen sendenAusgenommen (Jahressteuergesetz 2024): Sie dürfen weiter „sonstige Rechnungen“ schreiben, also PDF oder Papier
    Ihr Firmenkunde wünscht eine E-RechnungFreiwillig jederzeit möglich – und oft eine gute Idee
    Rechnungen an PrivatkundenPDF oder Papier, wie bisher

    „Empfangen können“ heißt: Sie brauchen eine E-Mail-Adresse für Rechnungen, eine Möglichkeit, XML-Dateien lesbar zu öffnen, und eine Ablage, in der Sie die Originale 8 Jahre unverändert aufbewahren. Zum Öffnen nutzen Sie einfach den Reiter „E-Rechnung öffnen“ oben im Werkzeug.

    Warum trotzdem eine E-Rechnung schicken?

    Obwohl Sie nicht müssen, gibt es gute Gründe, Ihren Firmenkunden E-Rechnungen zu senden:

    • Ihre Kunden müssen ab 2027 bzw. 2028 selbst E-Rechnungen schreiben und stellen ihre Buchhaltung darauf um. Eine E-Rechnung landet dort ohne Abtippen im System.
    • Behörden und Kommunen verlangen meist eine XRechnung, oft mit Leitweg-ID – egal wie klein Ihr Betrieb ist.
    • Strukturierte Daten bedeuten weniger Rückfragen und oft eine schnellere Zahlung.

    Mit unserer Werkstatt kostet Sie das keinen Cent: Die ZUGFeRD-PDF sieht aus wie eine normale Rechnung und trägt die XRechnung im Inneren.

    Der richtige Hinweis auf der Rechnung

    Weil Sie keine Umsatzsteuer berechnen, muss auf der Rechnung stehen, warum. Bewährt hat sich dieser Satz:

    „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

    Weisen Sie daneben keinen Umsatzsteuerbetrag aus. In einer E-Rechnung muss der Grund zusätzlich in den Maschinendaten stehen. Genau das erledigt der Kleinunternehmer-Haken im Werkzeug für Sie – der Hinweis wird gedruckt und im XML hinterlegt.

    So setzen Sie den Haken im Werkzeug

    1. Schritt 1: Tragen Sie Ihre Steuernummer ein. Eine USt-IdNr. ist nicht nötig, wenn Sie keine haben.
    2. Schritt 3: Wählen Sie die Vorlage 🌱 Kleinunternehmer. Alle Positionen stehen dann auf 0 % Umsatzsteuer.
    3. Schritt 4: Prüfen Sie, dass der Haken bei „Kleinunternehmer nach § 19 UStG“ gesetzt ist. Die Checkliste zeigt „Kleinunternehmer-Hinweis wird gedruckt“.
    4. Herunterladen – fertig. Vor dem Download wird die Rechnung gegen EN 16931 und die XRechnung-Regeln der KoSIT geprüft.

    Setzen Sie im Schritt 1 außerdem den Haken „Absender merken“. Dann merkt sich Ihr Browser Ihre Daten samt Kleinunternehmer-Einstellung, und die nächste Rechnung geht noch schneller.

    Und wenn ich die Grenze überschreite?

    Wächst Ihr Betrieb über die Kleinunternehmergrenzen hinaus, berechnen Sie ab dem maßgeblichen Zeitpunkt Umsatzsteuer. In der Werkstatt entfernen Sie dann einfach den Kleinunternehmer-Haken und wählen den passenden Steuersatz je Position – 19 % oder 7 %. Den genauen Zeitpunkt des Wechsels sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung festlegen.

    Häufige Stolperstellen

    • Rechnungsnummer: Auch Kleinunternehmer brauchen fortlaufende, einmalige Nummern.
    • Leistungsdatum: Es gehört auf jede Rechnung, auch wenn es mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt.
    • Kleinbetragsrechnungen: Bis 250 € brutto gelten vereinfachte Regeln, hier ist ohnehin keine E-Rechnung nötig.

    Weiterlesen: E-Rechnung für Freelancer · E-Rechnung für Handwerker · E-Rechnung im Verein

    Kein Ersatz für Steuerberatung: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

    Fragen aus der Werkstatt

    Häufige Fragen

    Brauchen Kleinunternehmer eine E-Rechnung?

    Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen können. Beim Versand gelten Erleichterungen, viele Kunden wünschen sie trotzdem. Mit dem Haken „Kleinunternehmer“ erstellen Sie eine gültige E-Rechnung ohne Umsatzsteuer.

    Muss ich E-Rechnungen annehmen?

    Ja. Seit 2025 dürfen Firmen in Deutschland E-Rechnungen von Geschäftspartnern nicht mehr ablehnen. Sie brauchen also eine Möglichkeit, sie zu öffnen und aufzubewahren (in der Regel 8 Jahre im Originalformat).

    Womit öffne ich eine XRechnung?

    Eine XRechnung ist eine XML-Datei und sieht im Editor oder Browser nur wie Code aus. Laden Sie die Datei oben hoch, dann sehen Sie die Rechnung sofort lesbar und können sie drucken oder als PDF speichern.

    Welcher Satz muss auf die Rechnung?

    Bewährt hat sich: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Mit dem Kleinunternehmer-Haken im Werkzeug wird dieser Hinweis automatisch gedruckt und in den E-Rechnungsdaten hinterlegt.

    Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?

    Nicht zwingend. Auf der Rechnung muss Ihre Steuernummer oder Ihre USt-IdNr. stehen. Im Werkzeug reicht eines von beiden.