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E-Rechnung für Handwerker

Für Firmenkunden wird die E-Rechnung Pflicht, für Privatkunden nicht. Hier lesen Sie, was das für Ihren Betrieb heißt – und schreiben Ihre Rechnung gleich mit der Handwerker-Vorlage.

Werkbank · Schritt für Schritt

Vier Schritte, rechts wächst die Rechnung mit. Vorlagen für Ihre Branche finden Sie in Schritt 3.

  1. 1Ihre Firma
  2. 2Kunde
  3. 3Positionen
  4. 4Fertig
Wer stellt die Rechnung aus?

Ihre Daten merkt sich nur Ihr Browser. Beim nächsten Mal ist alles schon ausgefüllt.

An wen geht die Rechnung?
Behörde als Kunde? Leitweg-ID und Bestellnummer
Was berechnen Sie?
Vorlage:
Fast fertig

    Vor dem Download prüfen wir jede Rechnung mit dem offiziellen Regelwerk (EN 16931 und XRechnung der KoSIT).

    E-Rechnung öffnen und lesen

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) hierher ziehen und als lesbare Rechnung anzeigen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    E-Rechnung prüfen (Validator)

    Prüft XRechnung und ZUGFeRD gegen EN 16931, die XRechnung-Regeln der KoSIT und PDF/A-3. Fehler werden verständlich auf Deutsch erklärt.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    Gilt die E-Rechnungspflicht für meinen Betrieb?

    Kurz gesagt: Ja, sobald Sie für andere Unternehmen arbeiten. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können – vom Zwei-Mann-Betrieb bis zur großen Baufirma. Für das Schreiben gibt es Übergangsfristen. Entscheidend ist dabei immer, wer Ihr Kunde ist.

    Ihr KundeWas giltAb wann
    Privatkunde (Eigenheim, Mieterin, Nachbar)Normale PDF oder Papier bleibt erlaubtkeine Änderung
    Firma, Hausverwaltung, BauträgerSie müssen E-Rechnungen empfangen könnenseit 01.01.2025
    Firma – Ihr Betrieb hatte im Vorjahr mehr als 800.000 € UmsatzSie müssen E-Rechnungen sendenab 01.01.2027
    Firma – alle übrigen BetriebeSie müssen E-Rechnungen sendenab 01.01.2028
    Behörde, Kommune, öffentliche SchuleMeist XRechnung mit Leitweg-ID verlangtlaut Auftrag

    Ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto – etwa die schnelle Reparatur eines Wasserhahns für einen Gewerbekunden. Grundlage für all das ist § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes. Wichtig: Eine PDF aus Word ist keine E-Rechnung. Gemeint ist ein strukturiertes Format nach EN 16931, also XRechnung oder ZUGFeRD.

    Abschlagsrechnung und Schlussrechnung – kurz erklärt

    Bei größeren Aufträgen wie einer Badsanierung oder einem Dachstuhl rechnen viele Betriebe nach Baufortschritt ab. Die Abschlagsrechnung fordert einen Teil der vereinbarten Summe an, zum Beispiel 40 % nach Rohinstallation. Sie ist eine vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben – und geht sie an eine Firma, gelten dieselben Regeln wie oben.

    Die Schlussrechnung kommt, wenn alles fertig ist. Sie führt die gesamte Leistung auf und rechnet die bereits gezahlten Abschläge an, damit nichts doppelt bezahlt wird. Bezeichnen Sie Ihre Rechnungen eindeutig, etwa „Abschlagsrechnung Nr. 1 – Badsanierung Lindenweg 3“. In der Werkstatt hilft die Vorlage 🧱 Abschlagsrechnung in Schritt 3. Wie Abschläge und Umsatzsteuer in der Schlussrechnung genau verrechnet werden, stimmen Sie bei Unsicherheit bitte mit Ihrer Steuerberatung ab. Ein durchgerechnetes Beispiel finden Sie im Ratgeber Abschlagsrechnung und Schlussrechnung.

    Material und Arbeitszeit sauber trennen

    Eine gute Handwerker-Rechnung liest sich wie ein ordentlicher Stundenzettel. Ihr Kunde sieht auf einen Blick, was Arbeit und was Material war – das spart Rückfragen und Ärger.

    • Arbeitszeit in Stunden, getrennt nach Geselle, Meister oder Azubi, wenn die Sätze unterschiedlich sind.
    • Anfahrt als Pauschale oder nach Kilometern.
    • Material mit passender Einheit: Stück, Meter, Quadratmeter oder Kilogramm.
    • Entsorgung oder Containerkosten als eigene Position.

    Für jede Position wählen Sie im Werkzeug die Einheit aus der Liste. So landet sie korrekt codiert in der E-Rechnung, und die Buchhaltung Ihres Kunden kann sie ohne Abtippen übernehmen.

    Beispiel: Fliesenarbeiten im Gäste-WC

    PositionMengeEinheitPreis nettoGesamt
    Arbeitszeit Geselle6Stunde58,00 €348,00 €
    Anfahrtspauschale1Pauschale35,00 €35,00 €
    Wandfliesen12m²29,90 €358,80 €
    Fliesenkleber (Sack)4Stück18,50 €74,00 €
    Netto815,80 €
    USt 19 %155,00 €
    Gesamt970,80 €

    Mit der Vorlage 🔨 Handwerker liegen Arbeitszeit, Anfahrt und eine Materialzeile schon auf der Werkbank. Sie passen nur noch Mengen und Preise an, fügen bei Bedarf Zeilen hinzu und laden die fertige ZUGFeRD-PDF herunter. Die PDF können Sie Privat- und Firmenkunden gleichermaßen schicken.

    Drei Tipps aus der Werkstatt

    1. Fortlaufende Nummern: Jede Rechnungsnummer darf es nur einmal geben. Das Werkzeug schlägt nach jeder Rechnung die nächste Nummer vor.
    2. Leistungsdatum nicht vergessen: Tragen Sie den Tag ein, an dem Sie fertig geworden sind – das ist eine Pflichtangabe.
    3. Behörde als Auftraggeber: Die Leitweg-ID aus dem Auftrag tragen Sie in Schritt 2 unter „Behörde als Kunde?“ ein.

    Weiterlesen: Rechnungsvorlage für Handwerker mit Pflichtangaben-Liste · E-Rechnung für Kleinunternehmer

    Kein Ersatz für Steuerberatung: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

    Fragen aus der Werkstatt

    Häufige Fragen

    Gilt die Pflicht auch für Handwerker?

    Ja, für alle Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) im Inland. Rechnungen an Privatkunden dürfen weiterhin als normale PDF oder auf Papier gehen.

    Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

    Seit 1.1.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab 1.1.2027 müssen Firmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen an andere Firmen senden, ab 1.1.2028 alle. Ausgenommen sind u. a. Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

    Was ist eine Leitweg-ID?

    Eine Adresse, die öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen) für eingehende Rechnungen vergeben. Sie steht meist in der Bestellung oder im Auftrag. Bei Rechnungen an Firmen brauchen Sie keine.

    Ist auch eine Abschlagsrechnung eine E-Rechnung?

    Wenn sie an ein Unternehmen geht und die Versandpflicht für Sie gilt, ja. Eine Abschlagsrechnung ist eine vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben. In der Werkstatt gibt es dafür eine eigene Vorlage.

    Kann ich Material ohne Preis aufführen?

    Die Vorlage legt eine Materialzeile mit 0 € an, damit Sie sie nicht vergessen. Tragen Sie dort den echten Preis ein oder löschen Sie die Zeile mit dem ×, wenn kein Material angefallen ist.