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Rechnungerei / Ratgeber

E-Rechnung für Physiotherapie und Heilberufe

Die Behandlung auf Rezept bleibt meist außen vor, der Rückenkurs für die Firma nicht. Hier lesen Sie, wo die E-Rechnung Ihre Praxis betrifft – und schreiben die Rechnung gleich mit passender Vorlage.

Werkbank · Schritt für Schritt

Vier Schritte, rechts wächst die Rechnung mit. Vorlagen für Ihre Branche finden Sie in Schritt 3.

  1. 1Ihre Firma
  2. 2Kunde
  3. 3Positionen
  4. 4Fertig
Wer stellt die Rechnung aus?

Ihre Daten merkt sich nur Ihr Browser. Beim nächsten Mal ist alles schon ausgefüllt.

An wen geht die Rechnung?
Behörde als Kunde? Leitweg-ID und Bestellnummer
Was berechnen Sie?
Vorlage:

Spalten: Bezeichnung, Menge, Einheit, Einzelpreis netto, USt %. Es reichen auch „Bezeichnung + Preis“ oder „Bezeichnung + Menge + Preis“.

Rabatt oder Anzahlung abziehen

Einzelne Abzüge (z. B. Gutschrift für Material) als eigene Position mit negativer Menge eintragen, z. B. „-1“.

Fast fertig

    Vor dem Download prüfen wir jede Rechnung mit dem offiziellen Regelwerk (EN 16931 und XRechnung der KoSIT).

    E-Rechnung öffnen und lesen

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) hierher ziehen und als lesbare Rechnung anzeigen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    E-Rechnung prüfen (Validator)

    Prüft XRechnung und ZUGFeRD gegen EN 16931, die XRechnung-Regeln der KoSIT und PDF/A-3. Fehler werden verständlich auf Deutsch erklärt.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    Die Kasse, der Patient, die Firma

    In einer Physiotherapiepraxis landen Rechnungen bei ganz unterschiedlichen Stellen. Für die E-Rechnung kommt es auf zwei Fragen an: Ist die Leistung umsatzsteuerfrei, und ist der Empfänger ein Unternehmen? Die gesetzliche Pflicht betrifft nur steuerpflichtige Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei sind, nimmt das Gesetz ausdrücklich aus – und die Heilbehandlung gehört dazu.

    LeistungUmsatzsteuer (typisch)E-Rechnung?
    Behandlung auf ärztliche Verordnung, Privatpatientsteuerfrei, § 4 Nr. 14 UStGnein – PDF oder Papier
    Behandlung für gesetzlich VersichertesteuerfreiAbrechnung über die Kasse, eigenes Verfahren
    Rückenkurs oder Gesundheitstag für eine Firmahäufig steuerpflichtig, 19 %ja, Fristen ab 2027/2028
    Wellness-Massage für Selbstzahlersteuerpflichtignein, Kunde privat

    Die Tabelle zeigt typische Fälle, keine verbindliche Einordnung für Ihre Praxis.

    Wann eine Behandlung steuerfrei ist

    § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die unter anderem Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten im Rahmen ihres Berufs erbringen. Maßgeblich ist das therapeutische Ziel: Eine Krankheit soll erkannt, behandelt oder gelindert werden. In der Praxis dient die ärztliche Verordnung als wichtigster Nachweis dafür. Fehlt sie und geht es eher um Wohlbefinden oder Fitness, ist die Befreiung oft nicht mehr gegeben.

    Präventionskurse sind ein Sonderfall

    Hier wird es knifflig. Der Bundesfinanzhof hat 2012 entschieden (XI B 46/12), dass Präventionskurse nach § 20 SGB V nicht automatisch als steuerfreie Heilbehandlung gelten – auch dann nicht, wenn eine Krankenkasse sie bezuschusst oder eine Physiotherapeutin sie leitet. Die Finanzverwaltung sieht es ähnlich, wenn ein Kurs nur allgemein die Gesundheit fördern soll und kein Bezug zu einer konkreten Erkrankung besteht.

    Für die betriebliche Gesundheitsförderung bedeutet das: Ein Rückenkurs für die Belegschaft oder ein Ergonomie-Check im Großraumbüro ist in vielen Fällen steuerpflichtig. Es gibt aber Konstellationen, die anders beurteilt werden können, etwa eine gezielte Behandlung einzelner erkrankter Beschäftigter. Weil die Abgrenzung vom Einzelfall abhängt, steht unsere Vorlage 🧘 Physio Firmenkurs bewusst auf 19 %. Wenn Ihre Steuerberatung zu einem anderen Ergebnis kommt, ändern Sie den Satz einfach je Zeile.

    Beispiel: Gesundheitsprogramm für ein Logistikunternehmen

    PositionMengeEinheitPreis nettoGesamt
    Rückenkurs im Betrieb, 8 Termine à 60 Minuten8Stück95,00 €760,00 €
    Ergonomie-Check an Büroarbeitsplätzen3Stunde85,00 €255,00 €
    Netto1.015,00 €
    USt 19 %192,85 €
    Gesamt1.207,85 €

    Solche Aufträge laufen oft über die Personalabteilung oder das Gesundheitsmanagement. Fragen Sie nach einer Bestellnummer und schreiben Sie den Kurszeitraum in die Beschreibung – dann findet die Buchhaltung Ihre Rechnung sofort.

    Steuerfreie Rechnung mit dem Werkzeug

    Schreiben Sie eine Rechnung über eine verordnete Behandlung, etwa an einen Privatpatienten, nutzen Sie die Vorlage 🩺 Heilbehandlung (steuerfrei). Die Zeilen stehen auf 0 %. In Schritt 4 wählen Sie bei „Warum 0 % Umsatzsteuer?“ den Punkt „Steuerbefreite Leistung“ und tragen als Hinweis zum Beispiel ein: „Steuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG“. Verordnungsdatum und ausstellende Ärztin können Sie in die Positionsbeschreibung schreiben. Eine Krankenkassenabrechnung ersetzt das Werkzeug nicht – dafür gibt es eigene Abrechnungswege.

    Empfangen müssen Sie trotzdem

    Auch eine Praxis mit überwiegend steuerfreien Umsätzen ist Unternehmen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung muss sie deshalb seit 2025 E-Rechnungen empfangen können – vom Lieferanten für Therapieliegen ebenso wie vom Softwareanbieter. Erhaltene Dateien lesen Sie oben im Reiter „E-Rechnung öffnen“.

    Kleinunternehmerregelung für Kurse?

    Für die Grenzen der Kleinunternehmerregelung zählt der Gesamtumsatz, aus dem bestimmte steuerfreie Umsätze herausgerechnet werden – dazu gehören auch Heilbehandlungen. Bieten Sie neben der Praxis nur wenige steuerpflichtige Kurse an, kann § 19 UStG deshalb in Betracht kommen. Ob das für Sie passt, rechnet Ihre Steuerberatung am besten einmal durch. Mehr dazu im Ratgeber E-Rechnung für Kleinunternehmer.

    Kein Ersatz für Steuerberatung: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

    Fragen aus der Werkstatt

    Häufige Fragen

    Muss ich E-Rechnungen annehmen?

    Ja. Seit 2025 dürfen Firmen in Deutschland E-Rechnungen von Geschäftspartnern nicht mehr ablehnen. Sie brauchen also eine Möglichkeit, sie zu öffnen und aufzubewahren (in der Regel 8 Jahre im Originalformat).

    Muss ich Privatpatienten eine E-Rechnung schicken?

    Nein. Patientinnen und Patienten sind Privatpersonen, und steuerfreie Heilbehandlungen sind zusätzlich von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Eine normale PDF oder Papierrechnung genügt.

    Ist ein Rückenkurs für eine Firma umsatzsteuerfrei?

    Häufig nicht. Präventionskurse ohne Bezug zu einer konkreten Erkrankung gelten nach Rechtsprechung und Verwaltung meist nicht als steuerfreie Heilbehandlung. Es gibt Ausnahmen im Einzelfall – klären Sie die Einordnung mit Ihrer Steuerberatung.

    Welchen Hinweis schreibe ich auf eine steuerfreie Rechnung?

    Zum Beispiel „Steuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG“. Im Werkzeug wählen Sie dafür in Schritt 4 „Steuerbefreite Leistung“ und tragen den Satz als Hinweis ein.

    Ersetzt das Werkzeug die Abrechnung mit der Krankenkasse?

    Nein. Für gesetzlich Versicherte gibt es eigene Abrechnungswege. Die Werkstatt ist für Rechnungen an Firmen, Selbstzahler und Privatpatienten gedacht.