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Rechnungerei / Ratgeber

E-Rechnung für Fotografen

Shooting, Bearbeitung, Nutzungsrechte: Eine gute Fotografenrechnung zeigt jeden Baustein einzeln. So schreiben Sie sie für Agenturen und Firmen als E-Rechnung – und für das Brautpaar als ganz normale PDF.

Werkbank · Schritt für Schritt

Vier Schritte, rechts wächst die Rechnung mit. Vorlagen für Ihre Branche finden Sie in Schritt 3.

  1. 1Ihre Firma
  2. 2Kunde
  3. 3Positionen
  4. 4Fertig
Wer stellt die Rechnung aus?

Ihre Daten merkt sich nur Ihr Browser. Beim nächsten Mal ist alles schon ausgefüllt.

An wen geht die Rechnung?
Behörde als Kunde? Leitweg-ID und Bestellnummer
Was berechnen Sie?
Vorlage:
Fast fertig

    Vor dem Download prüfen wir jede Rechnung mit dem offiziellen Regelwerk (EN 16931 und XRechnung der KoSIT).

    E-Rechnung öffnen und lesen

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) hierher ziehen und als lesbare Rechnung anzeigen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    E-Rechnung prüfen (Validator)

    Prüft XRechnung und ZUGFeRD gegen EN 16931, die XRechnung-Regeln der KoSIT und PDF/A-3. Fehler werden verständlich auf Deutsch erklärt.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    Hochzeit privat, Imagebilder für die Firma

    Ob Sie eine E-Rechnung schreiben müssen, hängt bei Fotografinnen und Fotografen am Auftraggeber. Das Brautpaar, die Familie beim Neugeborenen-Shooting oder der Abiturient mit Bewerbungsfoto bekommen weiterhin eine PDF oder einen Ausdruck. Anders bei Agenturen, Verlagen, Unternehmen oder Vereinen mit Werbebudget: Diese Kunden sind Unternehmen, für sie gilt der Fahrplan der E-Rechnung – Versand ab 2027 bei über 800.000 € Vorjahresumsatz, sonst ab 2028. Als Kleinunternehmer sind Sie vom Versand ausgenommen, viele Agenturen fragen trotzdem schon heute nach XRechnung oder ZUGFeRD.

    Ein Auftrag, mehrere Bausteine

    Eine gute Fotografenrechnung zerlegt den Auftrag in nachvollziehbare Teile. Das schützt vor Missverständnissen, wenn der Kunde später weitere Bilder oder eine größere Nutzung möchte.

    BausteinEinheit im WerkzeugHinweis
    Shooting-PauschalePauschale oder TagVorbereitung, Zeit vor Ort, Technik
    BildbearbeitungStückAnzahl der fertig retuschierten Bilder
    NutzungsrechtePauschaleUmfang in die Beschreibung
    NebenkostenPauschale oder StückAnfahrt, Studio, Visagistin, Requisiten
    Abzüge, FotobuchStückDruckprodukte getrennt vom Honorar

    Nutzungsrechte als eigene Position

    Ein Bild ist erst dann vollständig bezahlt, wenn klar ist, wofür es genutzt werden darf. Schreiben Sie die Nutzungsrechte deshalb als eigene Zeile und beschreiben Sie den Umfang knapp:

    • Medium: Website, Social Media, Print, Anzeige, Plakat.
    • Dauer: zum Beispiel ein Jahr, zwei Jahre oder unbefristet.
    • Gebiet: Deutschland, Europa, weltweit.
    • Art: einfaches Nutzungsrecht oder exklusiv.

    Eine Formulierung wie „Einfaches Nutzungsrecht, Website und Social Media, Deutschland, 2 Jahre“ reicht oft schon. Will der Kunde die Bilder später für eine Messewand verwenden, haben Sie eine klare Grundlage für ein Angebot zur erweiterten Nutzung.

    7 % oder 19 %? Ein grober Überblick

    Bei fotografischen Leistungen ist grundsätzlich der Regelsatz von 19 % anzuwenden. Der ermäßigte Satz von 7 % kommt für die Einräumung und Übertragung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz in Betracht (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG). Es kommt darauf an, was im Mittelpunkt des Auftrags steht:

    • Bei Hochzeits-, Familien- oder Porträtfotos für Privatkunden steht meist die Überlassung der Bilder im Vordergrund – dann gilt in der Regel 19 %.
    • Steht dagegen die Einräumung von Nutzungsrechten im Vordergrund, etwa bei der Lizenz für ein vorhandenes Bild, kann 7 % in Frage kommen.
    • Eine bloße Aufteilung im Vertrag wird nicht automatisch anerkannt. Wer zu wenig Steuer berechnet, muss die Differenz unter Umständen nachzahlen.

    Im Werkzeug stellen Sie den Steuersatz je Zeile ein; die Vorlage steht zunächst überall auf 19 %. Welcher Satz für Ihre Aufträge richtig ist, besprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

    Beispiel: Business-Porträts für ein Team

    PositionMengeEinheitPreis nettoGesamt
    Shooting-Pauschale (halber Tag)1Pauschale690,00 €690,00 €
    Bildbearbeitung je Bild25Stück9,00 €225,00 €
    Nutzungsrechte Website und Social Media, 2 Jahre1Pauschale300,00 €300,00 €
    Netto1.215,00 €
    USt 19 %230,85 €
    Gesamt1.445,85 €

    Mit der Vorlage 📷 Fotoshooting liegen diese Zeilen in Schritt 3 bereit. Ihr Logo und Ihre Hausfarbe setzen Sie in Schritt 1 – die Rechnung darf ruhig so aussehen wie Ihre Bilder.

    Nebenkosten offen zeigen

    Studio, Anfahrt zum Außentermin, eine Visagistin oder gemietetes Licht – solche Kosten gehen schnell in einer großen Pauschale unter. Als eigene Zeilen zeigen sie, warum ein Shooting am Firmensitz mehr kostet als im eigenen Studio. Vereinbaren Sie diese Posten möglichst schon im Angebot, dann ist die Rechnung keine Überraschung. Starten Sie gerade erst und berechnen keine Umsatzsteuer, finden Sie den passenden Hinweistext im Ratgeber zur E-Rechnung für Kleinunternehmer.

    Kurz vor dem Absenden

    • Shooting-Tag als Leistungsdatum eintragen, bei mehreren Terminen den Zeitraum in die Beschreibung.
    • Bestellnummer der Agentur mit angeben, falls Sie eine bekommen haben.
    • Anzahl der gelieferten Bilder mit der Bildbearbeitungs-Zeile abgleichen.

    Weitere Tipps für Tagessätze, Retainer und Kunden im EU-Ausland finden Sie unter E-Rechnung für Freelancer und Kreative.

    Kein Ersatz für Steuerberatung: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

    Fragen aus der Werkstatt

    Häufige Fragen

    XRechnung oder ZUGFeRD: was soll ich nehmen?

    ZUGFeRD ist eine PDF, die Menschen lesen können, mit eingebetteten Maschinendaten. Für die meisten Firmenkunden ist das die angenehmste Wahl. Behörden verlangen meist XRechnung (reines XML, oft mit Leitweg-ID). Unsere PDF enthält eine XRechnung und erfüllt damit beides.

    Muss ich Nutzungsrechte extra auf die Rechnung schreiben?

    Eine eigene Zeile ist sehr zu empfehlen: Ihr Kunde sieht, wofür er zahlt, und Sie haben eine klare Grundlage, wenn er die Bilder später breiter nutzen möchte. Den Umfang beschreiben Sie in der Positionsbeschreibung.

    Berechne ich als Fotograf 7 % oder 19 % Umsatzsteuer?

    Grundsätzlich 19 %. Der ermäßigte Satz kann in Betracht kommen, wenn die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte im Vordergrund steht. Das hängt vom Einzelfall ab – bitte klären Sie es mit Ihrer Steuerberatung.

    Kann ich für jede Zeile einen anderen Steuersatz wählen?

    Ja. In Schritt 3 stellen Sie für jede Position 19 %, 7 % oder 0 % ein. Die Werkstatt teilt die Summen dann automatisch nach Steuersätzen auf.