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E-Rechnung für Gebäudereinigung und Hausmeisterdienste

Feste Monatspauschale, dazu Glasreinigung und Winterdienst: So bauen Sie Ihre Rechnungen für Büros, Praxen und Hausverwaltungen übersichtlich auf – als E-Rechnung, die deren Buchhaltung direkt einliest.

Werkbank · Schritt für Schritt

Vier Schritte, rechts wächst die Rechnung mit. Vorlagen für Ihre Branche finden Sie in Schritt 3.

  1. 1Ihre Firma
  2. 2Kunde
  3. 3Positionen
  4. 4Fertig
Wer stellt die Rechnung aus?

Ihre Daten merkt sich nur Ihr Browser. Beim nächsten Mal ist alles schon ausgefüllt.

An wen geht die Rechnung?
Behörde als Kunde? Leitweg-ID und Bestellnummer
Was berechnen Sie?
Vorlage:
Fast fertig

    Vor dem Download prüfen wir jede Rechnung mit dem offiziellen Regelwerk (EN 16931 und XRechnung der KoSIT).

    E-Rechnung öffnen und lesen

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) hierher ziehen und als lesbare Rechnung anzeigen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    E-Rechnung prüfen (Validator)

    Prüft XRechnung und ZUGFeRD gegen EN 16931, die XRechnung-Regeln der KoSIT und PDF/A-3. Fehler werden verständlich auf Deutsch erklärt.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    Ihre Kunden bestimmen das Format

    Reinigungsfirmen und Hausmeisterdienste arbeiten selten für Privatleute allein. Büros, Arztpraxen, Hausverwaltungen, Kitas oder Kommunen gehören zum Alltag – und damit überwiegend Kunden, die selbst Unternehmen oder öffentliche Auftraggeber sind. Für Ihre Rechnungen heißt das:

    KundeFormat der Rechnung
    Privathaushalt (Fenster, Treppenhaus im Eigenheim)PDF oder Papier bleibt erlaubt
    Büro, Praxis, Hausverwaltung, GewerbeE-Rechnung ab 2027 (Vorjahresumsatz über 800.000 €) bzw. ab 2028
    Schule, Rathaus, andere Behördemeist XRechnung mit Leitweg-ID laut Auftrag
    Andere Gebäudereinigungsfirma (Sie als Subunternehmer)Sonderfall Steuerschuldnerschaft, siehe unten

    Unabhängig davon müssen auch Sie selbst seit 2025 E-Rechnungen empfangen können, etwa vom Großhändler für Reinigungsmittel.

    Monatspauschale: jeden Monat die gleiche Rechnung

    Die Unterhaltsreinigung läuft meist über einen festen Betrag pro Monat laut Reinigungsvertrag. Damit diese Rechnungen eindeutig bleiben, hat sich ein fester Aufbau bewährt:

    • Einheit Monat und Menge 1 für die Pauschale.
    • Den Leistungszeitraum in die Beschreibung, zum Beispiel „Oktober 2026, Objekt Hafenstraße 12“.
    • Als Leistungsdatum den letzten Tag des Monats.
    • Die Vertrags- oder Bestellnummer des Kunden, damit seine Buchhaltung die Rechnung sofort zuordnen kann.

    Sonderleistungen, Stunden und Material

    Neben der Pauschale fallen oft Extras an: eine Grundreinigung nach dem Umbau, Glasreinigung zweimal im Jahr, Winterdienst oder Verbrauchsmaterial für die Sanitärräume. Führen Sie solche Leistungen als eigene Zeilen auf – nach Stunden, je Einsatz oder als Pauschale. Ihr Kunde erkennt dann sofort, was zum Vertrag gehört und was zusätzlich beauftragt war.

    PositionMengeEinheitPreis nettoGesamt
    Unterhaltsreinigung Büro, Oktober1Monat890,00 €890,00 €
    Glasreinigung3Stunde38,00 €114,00 €
    Hygienepapier und Seife1Pauschale46,00 €46,00 €
    Netto1.050,00 €
    USt 19 %199,50 €
    Gesamt1.249,50 €

    Die Vorlage 🧹 Reinigung Monat legt genau diese drei Zeilen an. Für Objektbetreuung gibt es 🔧 Hausmeisterdienst mit Monatspauschale und Winterdienst-Einsätzen.

    Privatkunden: Arbeitskosten erkennbar machen

    Privatleute können Reinigungsarbeiten im Haushalt als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen (§ 35a EStG). Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material, und die Zahlung muss unbar erfolgen. Weisen Sie Arbeitszeit und Material deshalb in getrennten Zeilen aus und nennen Sie Ihre Bankverbindung – Ihre Kundschaft wird es Ihnen danken.

    Sonderfall: Reinigung für andere Reinigungsfirmen

    Arbeiten Sie als Subunternehmer für ein anderes Gebäudereinigungsunternehmen, kann die Umsatzsteuer nicht von Ihnen, sondern von Ihrem Auftraggeber geschuldet werden (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG). Voraussetzung ist unter anderem, dass der Auftraggeber selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt; als Nachweis dient häufig eine Bescheinigung seines Finanzamts (Vordruck USt 1 TG). Die Rechnung enthält dann keine Umsatzsteuer, dafür den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.

    Im Werkzeug stellen Sie die Positionen dafür auf 0 % und wählen in Schritt 4 den Grund. Das Werkzeug verlangt dafür die USt-IdNr. beider Seiten. Rechnen Sie zu Unrecht netto ab, kann die Steuer am Ende an Ihnen hängen bleiben – klären Sie diesen Fall deshalb vor der ersten Rechnung mit Ihrer Steuerberatung.

    Öffentliche Auftraggeber: Schule, Kita, Rathaus

    Reinigungsverträge mit Kommunen oder Landkreisen kommen oft aus einer Ausschreibung. Im Auftrag steht dann in der Regel eine Leitweg-ID, an die Ihre XRechnung adressiert wird – zum Beispiel 991-12345-67. Tragen Sie sie in Schritt 2 unter „Behörde als Kunde?“ ein. Fehlt sie, fragen Sie lieber vor der ersten Monatsrechnung bei der Vergabestelle nach, statt eine Rechnung zweimal zu schicken.

    Gewohnheiten, die Zeit sparen

    • Fester Termin: Schreiben Sie alle Monatsrechnungen am selben Tag, etwa am ersten Werktag des Folgemonats.
    • Ein Objekt, eine Rechnung: Betreuen Sie für eine Hausverwaltung mehrere Häuser, erleichtert eine eigene Rechnung je Objekt deren Abrechnung mit den Eigentümern.
    • Absender merken: Mit dem Haken in Schritt 1 sind Ihre Firmendaten beim nächsten Mal schon da.
    • Belege ablegen: Heben Sie die erzeugte Datei unverändert auf, auch für Ihre eigene Buchhaltung.

    Weiterlesen: Pflichtangaben-Liste für jede Rechnung · Abschläge bei größeren Aufträgen

    Kein Ersatz für Steuerberatung: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

    Fragen aus der Werkstatt

    Häufige Fragen

    Was ist eine Leitweg-ID?

    Eine Adresse, die öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen) für eingehende Rechnungen vergeben. Sie steht meist in der Bestellung oder im Auftrag. Bei Rechnungen an Firmen brauchen Sie keine.

    Wie rechne ich eine monatliche Reinigungspauschale ab?

    Als eine Position mit Einheit „Monat“ und Menge 1. Nennen Sie den Leistungszeitraum und das Objekt in der Beschreibung und tragen Sie als Leistungsdatum den letzten Tag des Monats ein.

    Wann schreibe ich eine Rechnung ohne Umsatzsteuer an eine andere Reinigungsfirma?

    Wenn die Steuerschuld nach § 13b UStG auf Ihren Auftraggeber übergeht. Das setzt unter anderem voraus, dass er selbst nachhaltig Gebäudereinigung erbringt, nachgewiesen oft mit dem Vordruck USt 1 TG. Klären Sie das vorher mit Ihrer Steuerberatung.

    Darf ich Privatkunden weiter eine PDF schicken?

    Ja. Für Rechnungen an Privathaushalte gibt es keine E-Rechnungspflicht. Die ZUGFeRD-PDF aus der Werkstatt können Privatkunden trotzdem ganz normal öffnen.