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Rechnungerei / Ratgeber

E-Rechnung für Freelancer und Kreative

Stundensatz, Tagessatz oder Projektpauschale – egal wie Sie abrechnen: Hier wird daraus eine saubere E-Rechnung, die Ihre Firmenkunden ohne Abtippen verbuchen können.

Werkbank · Schritt für Schritt

Vier Schritte, rechts wächst die Rechnung mit. Vorlagen für Ihre Branche finden Sie in Schritt 3.

  1. 1Ihre Firma
  2. 2Kunde
  3. 3Positionen
  4. 4Fertig
Wer stellt die Rechnung aus?

Ihre Daten merkt sich nur Ihr Browser. Beim nächsten Mal ist alles schon ausgefüllt.

An wen geht die Rechnung?
Behörde als Kunde? Leitweg-ID und Bestellnummer
Was berechnen Sie?
Vorlage:
Fast fertig

    Vor dem Download prüfen wir jede Rechnung mit dem offiziellen Regelwerk (EN 16931 und XRechnung der KoSIT).

    E-Rechnung öffnen und lesen

    XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) hierher ziehen und als lesbare Rechnung anzeigen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    E-Rechnung prüfen (Validator)

    Prüft XRechnung und ZUGFeRD gegen EN 16931, die XRechnung-Regeln der KoSIT und PDF/A-3. Fehler werden verständlich auf Deutsch erklärt.

    Datei hier ablegen oder klicken.xml oder .pdf, max. 10 MB

    Für wen dieser Ratgeber ist

    Sie entwickeln Software, schreiben Texte, beraten, gestalten Logos oder fotografieren Hochzeiten und Firmenevents? Ob Sie freiberuflich oder mit Gewerbe arbeiten, spielt für die E-Rechnung keine Rolle: Entscheidend ist, ob Ihr Kunde ein Unternehmen im Inland ist. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen können. Senden müssen Sie sie ab 2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, sonst ab 2028. Für Privatkunden – etwa beim Hochzeitsshooting – bleibt die normale PDF erlaubt.

    Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale?

    Freelancer rechnen sehr unterschiedlich ab. Im Werkzeug wählen Sie für jede Position die passende Einheit – sie landet korrekt in der E-Rechnung:

    AbrechnungsartEinheit im WerkzeugBeispiel
    Nach AufwandStunde8 × 85 € Entwicklung
    TagessatzTag3 × 720 € Workshop
    ProjektpreisPauschale1 × 1.800 € Landingpage
    Laufende BetreuungMonat1 × 1.200 € Wartung
    Bilder, LizenzenStück / Pauschale20 × 8 € Bildbearbeitung

    Beschreiben Sie in der Zeile darunter kurz, was Sie getan haben, zum Beispiel „Umsetzung Kontaktformular, Tests, Übergabe“. Einen ausführlichen Stundennachweis können Sie wie gewohnt separat mitschicken. Passende Vorlagen finden Sie in Schritt 3: 💻 Freelancer/IT, 📅 Tagessatz, 🗓️ Monatspauschale, 🎨 Design und 📷 Fotograf.

    Leistungszeitraum statt Leistungstag

    Zu den Pflichtangaben gehört der Zeitpunkt der Leistung. Bei Freelancern ist das oft kein einzelner Tag, sondern ein Zeitraum – ein Monat Betreuung oder ein dreiwöchiges Projekt. Ein bewährter Weg im Werkzeug:

    • Als Leistungsdatum tragen Sie den letzten Tag des Zeitraums ein.
    • In der Beschreibung der Position nennen Sie den Zeitraum, etwa „Leistungszeitraum 01.09.–30.09.“.
    • Bei monatlichen Retainern hilft eine feste Formulierung, damit jede Rechnung gleich aufgebaut ist.

    Kunden im Ausland: Reverse Charge in Kürze

    Arbeiten Sie für Unternehmen in anderen EU-Ländern, schuldet bei vielen Leistungen nicht Sie, sondern Ihr Kunde die Umsatzsteuer. Das nennt sich Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers oder „Reverse Charge“. Die Rechnung enthält dann keine deutsche Umsatzsteuer, dafür einen Hinweis darauf und die USt-IdNr. beider Seiten.

    Im Werkzeug wählen Sie dazu in Schritt 2 das Land und tragen die USt-IdNr. des Kunden ein, stellen die Position auf 0 % und nennen in Schritt 4 den Grund. Ob Reverse Charge in Ihrem Fall wirklich greift, hängt von der Art der Leistung und vom Kunden ab. Lassen Sie sich das bitte von Ihrer Steuerberatung bestätigen, bevor Sie die erste Auslandsrechnung schreiben.

    Kreative und Fotografen

    Bei Design und Fotografie besteht eine Rechnung oft aus mehreren Bausteinen: Shooting oder Entwurf, Bearbeitung, Korrekturschleifen und Nutzungsrechte. Trennen Sie diese Bausteine in eigene Positionen. Ihr Kunde versteht so, wofür er zahlt, und Sie haben bei Nachverhandlungen eine klare Grundlage. Ihr Logo und Ihre Lieblingsfarbe bringen Sie in Schritt 1 auf die Rechnung – die Werkstatt soll ja nach Ihnen aussehen. Mehr dazu, auch zum Thema Nutzungsrechte, lesen Sie unter E-Rechnung für Fotografen.

    Wenn der Kunde „Bitte als XRechnung“ schreibt

    Manche Firmenkunden und Agenturen bitten schon heute ausdrücklich um eine E-Rechnung. Sie müssen dafür kein neues Programm kaufen: Die Werkstatt erzeugt eine ZUGFeRD-PDF, in der eine XRechnung 3.0 steckt. Wer nur das XML möchte – etwa eine Behörde –, bekommt es über den Knopf „Nur XML“. Beide Varianten werden vor dem Download geprüft, sodass Sie keine Rückläufer wegen Formfehlern bekommen.

    Gerade erst gestartet?

    Viele Freelancer beginnen als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer. Dann hilft Ihnen unser Ratgeber zur E-Rechnung für Kleinunternehmer mit dem richtigen Hinweistext weiter. Arbeiten Sie aus Österreich heraus oder für österreichische Kunden, lesen Sie auch E-Rechnung in Österreich.

    Kein Ersatz für Steuerberatung: Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

    Fragen aus der Werkstatt

    Häufige Fragen

    XRechnung oder ZUGFeRD: was soll ich nehmen?

    ZUGFeRD ist eine PDF, die Menschen lesen können, mit eingebetteten Maschinendaten. Für die meisten Firmenkunden ist das die angenehmste Wahl. Behörden verlangen meist XRechnung (reines XML, oft mit Leitweg-ID). Unsere PDF enthält eine XRechnung und erfüllt damit beides.

    Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?

    Seit 1.1.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab 1.1.2027 müssen Firmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen an andere Firmen senden, ab 1.1.2028 alle. Ausgenommen sind u. a. Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

    Ist das wirklich kostenlos?

    Ja, Erstellen, Öffnen und Prüfen sind unbegrenzt kostenlos. Später kommen optionale Zusatzfunktionen wie Kundenliste, Archiv und automatische Rechnungsnummern als günstiges Abo dazu.

    Wie gebe ich einen Leistungszeitraum an?

    Tragen Sie als Leistungsdatum den letzten Tag des Zeitraums ein und nennen Sie den Zeitraum in der Beschreibung der Position, zum Beispiel „Leistungszeitraum 01.09.–30.09.“.

    Kann ich Kunden im EU-Ausland eine Rechnung schreiben?

    Ja. Wählen Sie in Schritt 2 das Land und tragen Sie die USt-IdNr. des Kunden ein. Ob Reverse Charge gilt und welcher Hinweis nötig ist, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.